RS Vwgh 1998/10/15 98/06/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1998
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
BauG Vlbg 1972 §25;
BauRallg;
B-VG Art119a Abs5;
RPG Vlbg 1996 §35 Abs2;

Rechtssatz

Gegen die gleichzeitige Entscheidung über einen Eventualantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem § 35 Abs 2 Vlbg RPG 1996 und ein Baugesuch in einem Bescheid bestehen insofern keine Bedenken, als im negativen Fall, dh im Fall der Abweisung des Baugesuches durch die Berufungsbehörde, die Erledigung des Ansuchens um Erteilung der Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidBaubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998060083.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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