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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Gegen die gleichzeitige Entscheidung über einen Eventualantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem § 35 Abs 2 Vlbg RPG 1996 und ein Baugesuch in einem Bescheid bestehen insofern keine Bedenken, als im negativen Fall, dh im Fall der Abweisung des Baugesuches durch die Berufungsbehörde, die Erledigung des Ansuchens um Erteilung der Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998060083.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009