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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Weder die Erläuterungen zum Bebauungsplan noch der Bebauungsplan selbst stellen ein räumliches Entwicklungskonzept iSd § 35 Abs 2 Vlbg RPG 1996 dar. Ein räumliches Entwicklungskonzept ist nämlich, wie bereits aus dem Wortlaut des § 11 Vlbg RPG 1996 hervorgeht, Grundlage für die Flächenwidmungsplanung und Bebauungsplanung, es besteht, wie aus dem Motivenbericht zur Änderung des Raumplanungsgesetzes LGBl 1996/39 hervorgeht, im wesentlichen aus zwei Teilen, und zwar aus der Grundlagenermittlung und der Festlegung der Entwicklungsziele und Maßnahmen. Hat eine Gemeinde ein derartiges räumliches Entwicklungskonzept nicht erstellt, so hat sie bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen nach § 35 Abs 2 Vlbg RPG 1996 vorliegen, nur zu prüfen, ob kein Widerspruch zu den Raumplanungszielen gem § 2 Vlbg RPG 1996 und einem allfälligen Landesraumplan vorliegt.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998060083.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009