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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/08/0205 B 27. Jänner 1983 RS 1(hier nur der zweite Satz)Stammrechtssatz
Der Parteienvertreter (Rechtsanwalt), der die im Mängelbehebungsschriftsatz anzuschließenden Beilagen vollständig angeführt, zur Ausfertigung vorbereitet und der Kanzleileiterin hiezu übergeben hat, verletzt seine anwaltliche Sorgfaltspflicht nicht etwa dadurch, daß er die sonst verläßliche, langjährige Kanzleikraft bei der Kuvertierung nicht persönlich überwacht. Auch kann er nicht als ein - unter dem Gesichtspunkt einer rationellen und arbeitsteiligen Besorgung abgegrenzter Aufgabenbereiche delegierender Betriebsführung - zweckmäßige und zumutbare Kontrollmaßnahme angesehen werden, daß sich der Anwalt nach der Übergabe der Poststücke an die Kanzleileiterin in jedem Fall noch von der tatsächlichen Durchführung der Expedierung der Sendung, etwa durch nochmalige Vorlage des Handaktes, überzeugt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997180512.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.06.2010