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L82307 Abwasser Kanalisation TirolNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/06/0097Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/06/26 96/06/0259 4Stammrechtssatz
Die Frage, ob eine Anlage einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf, ist im von der Baubehörde durchzuführenden Verfahren als Vorfrage zu prüfen, weil Voraussetzung für die angestrebte Ausnahmebewilligung nicht nur eine tatsächlich vorhandene, sondern auch wasserrechtlich zulässige schadlose Entsorgung ist (Hinweis E 16.12.1994, 93/07/0131).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998060096.X04Im RIS seit
12.11.2001