Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1435;Rechtssatz
Hinsichtlich des Begehrens eines nunmehr aus der Liste der Rechtsanwälte gelöschten Rechtsanwaltes auf Rückzahlung der von ihm nach der RAO und der jeweils geltenden Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich geleisteten Beiträge liegen keine Anhaltspunkte für eine allenfalls im Wege der Analogie zu schließenden Lücke vor.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998100328.X04Im RIS seit
04.02.2002