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21/03 GesmbH-RechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Es liegt keine Arbeitslosigkeit des Geschäftsführers iSd § 12 Abs 1 AlVG vor, wenn zwar der Anstellungsvertrag aufgehoben und über die Gesellschaft das Ausgleichsverfahren eröffnet, nicht aber auch die Organstellung beendet wurde. Die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens hat zwar eine entsprechende Beschränkung des Aufgabenkreises des Geschäftsführers im Hinblick auf Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehören, zur Folge, die - wenn auch uU modifizierte und eingeschränkte - Hauptleistungspflicht des Geschäftsführers dauert aber fort.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998080181.X02Im RIS seit
18.10.2001