RS Vwgh 1998/10/20 98/08/0102

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Veröffentlicht am 20.10.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/08/0300

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/19 93/08/0209 1

Stammrechtssatz

Hat die Partei in ihrem Wiedereinsetzungsantrag nicht einmal jene Person, der sie den Auftrag zur Postaufgabe ihres Rechtsmittels erteilt haben will und die dieses weisungswidrig einen Tag zu spät zur Post gegeben haben soll, namentlich genannt, war es der belBeh objektiv gar nicht möglich, das Vorliegen des zwar behaupteten, nicht aber glaubhaft gemachten Wiedereinsetzungsgrundes zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998080102.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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