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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/08/0300Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/19 93/08/0209 1Stammrechtssatz
Hat die Partei in ihrem Wiedereinsetzungsantrag nicht einmal jene Person, der sie den Auftrag zur Postaufgabe ihres Rechtsmittels erteilt haben will und die dieses weisungswidrig einen Tag zu spät zur Post gegeben haben soll, namentlich genannt, war es der belBeh objektiv gar nicht möglich, das Vorliegen des zwar behaupteten, nicht aber glaubhaft gemachten Wiedereinsetzungsgrundes zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998080102.X01Im RIS seit
03.04.2001