RS Vwgh 1998/10/20 97/08/0585

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Veröffentlicht am 20.10.1998
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §10 Abs2;

Rechtssatz

Die Sorgepflicht für die einkommenslose Gattin und die Gefährdung des eigenen Unterhaltes stellen keine Gründe dar, derentwegen der vorübergehende Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes den Arbeitslosen härter träfe als dies im allgemeinen der Fall ist (Hinweis E 27. 2 1996, 95/08/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080585.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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