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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Die Sorgepflicht für die einkommenslose Gattin und die Gefährdung des eigenen Unterhaltes stellen keine Gründe dar, derentwegen der vorübergehende Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes den Arbeitslosen härter träfe als dies im allgemeinen der Fall ist (Hinweis E 27. 2 1996, 95/08/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080585.X03Im RIS seit
18.10.2001