RS Vfgh 1998/5/28 WI-12/98

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

BundespräsidentenwahlG 1971 §21 Abs2
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags (durch Beschluß des Präsidenten) zur Einbringung einer Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 1998 wegen Aussichtslosigkeit; allfällige Anfechtung wäre wegen Versäumung der einwöchigen Frist des §21 Abs2 BundespräsidentenwahlG 1971 als verspätet zurückzuweisen.

Schlagworte

VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Fristen, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:WI12.1998

Dokumentnummer

JFR_10019472_98W0I012_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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