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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §24;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Widerruf und Rückforderung von Arbeitslosengeld - Ein Nachteil, der im Falle des Prozeßerfolges vor dem Verwaltungsgerichtshof ohne weiteres in Geld ausgeglichen werden kann, ist - vor dem Hintergrund der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, die einstweilige Vollstreckung von Bescheiden während des Beschwerdeverfahrens im Prinzip zuzulassen - nicht unverhältnismäßig.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:AW1998080063.A01Im RIS seit
18.10.2001