RS Vwgh 1998/10/21 AW 98/08/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1998
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24;
AlVG 1977 §25;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Widerruf und Rückforderung von Arbeitslosengeld - Ein Nachteil, der im Falle des Prozeßerfolges vor dem Verwaltungsgerichtshof ohne weiteres in Geld ausgeglichen werden kann, ist - vor dem Hintergrund der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, die einstweilige Vollstreckung von Bescheiden während des Beschwerdeverfahrens im Prinzip zuzulassen - nicht unverhältnismäßig.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:AW1998080063.A01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten