RS Vwgh 1998/10/21 96/09/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 2

Stammrechtssatz

Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090179.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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