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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs4 idF 1993/502;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/05/20 97/09/0241 2Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung des Vorliegens eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses hat die Bewertung der vorhandenen Merkmale wirtschaftlicher Unselbständigkeit (Auflistung typischer Merkmale wirtschaftlicher Unabhängigkeit im Erkenntnis) nach den Regeln des "beweglichen Systems" zu erfolgen, indem das Fehlen wie auch eine schwache Ausprägung des einen oder anderen Merkmales durch ein besonders stark ausgeprägtes Vorhandensein eines anderen oder mehrerer anderer Merkmale ausgeglichen bzw überkompensiert werden kann (Der Normierungsversuch des ASVG hat über den Bereich des ASVG hinaus keine Bedeutung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090185.X02Im RIS seit
20.11.2000