RS Vwgh 1998/10/21 96/09/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1998
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs4 idF 1993/502;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/05/20 97/09/0241 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung des Vorliegens eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses hat die Bewertung der vorhandenen Merkmale wirtschaftlicher Unselbständigkeit (Auflistung typischer Merkmale wirtschaftlicher Unabhängigkeit im Erkenntnis) nach den Regeln des "beweglichen Systems" zu erfolgen, indem das Fehlen wie auch eine schwache Ausprägung des einen oder anderen Merkmales durch ein besonders stark ausgeprägtes Vorhandensein eines anderen oder mehrerer anderer Merkmale ausgeglichen bzw überkompensiert werden kann (Der Normierungsversuch des ASVG hat über den Bereich des ASVG hinaus keine Bedeutung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090185.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten