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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde von Grundstückseigentümern gegen den die Umwidmung ihrer Grundstücke durch Verordnung genehmigenden aufsichtsbehördlichen Bescheid mangels LegitimationRechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist lediglich die Gemeinde Adressat des einen Flächenwidmungsplan genehmigenden Bescheides. Gegenüber den vom Flächenwidmungsplan bzw. seiner Änderung Betroffenen ist die Genehmigung nur ein Teilakt im Verfahren zur Erlassung der Verordnung, der als solcher nicht angefochten werden kann (vgl. zB VfSlg. 8463/1978, 10073/1984, 11331/1987, 13259/1992).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Flächenwidmungsplan, Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, GenehmigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B359.1998Dokumentnummer
JFR_10019392_98B00359_01