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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
AVG §62 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/02/0331Rechtssatz
Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem sowohl der Besch Parteistellung genießt, als auch der Sacheigentümer. Erst wenn das Straferkenntnis, mit dem der Verfall erklärt worden ist, auch gegenüber dem Sacheigentümer erlassen wurde, kann es ihm gegenüber Rechtswirkungen entfalten und kommt ihm Rechtsmittelbefugnis zu (Hinweis E 21.12.1988, 88/01/0211, E 27.5.1983, 83/17/0034).
Schlagworte
Berufungsverfahren Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Verfahrensrecht VStG AnzeigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996020330.X01Im RIS seit
20.02.2002