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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Ist in der Ladung zur Bauverhandlung auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die das Projekt betreffenden Pläne hingewiesen worden, ist der Nachbar nicht gehindert, sich rechtzeitig hinreichend Kenntnis vom Verfahrensgegenstand zu verschaffen (Hinweis E 24.9.1991, 91/05/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050189.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010