RS Vwgh 1998/10/27 98/05/0189

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Veröffentlicht am 27.10.1998
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §8;
BauO Wr §134 Abs3;
BauO Wr §70;

Rechtssatz

Ist in der Ladung zur Bauverhandlung auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die das Projekt betreffenden Pläne hingewiesen worden, ist der Nachbar nicht gehindert, sich rechtzeitig hinreichend Kenntnis vom Verfahrensgegenstand zu verschaffen (Hinweis E 24.9.1991, 91/05/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050189.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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