RS VwGH Erkenntnis 1998/10/27 95/05/0034

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Veröffentlicht am 27.10.1998
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Rechtssatz

Die im § 29 Abs 5 Z 4 AWG 1990 der Gemeinde des Standortes und den unmittelbar angrenzenden Gemeinden der Behandlungsanlage zuerkannte Parteistellung allein gewährt kein materielles subjektives Recht (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/0098). Allerdings sind die im § 29 Abs 5 AWG 1990 genannten Gemeinden trotz ihrer Stellung als Formalparteien befugt, die Verletzung prozessualer Rechte geltend zu machen (Hinweis E 25.4.1996, 95/07/0172).

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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