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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §113 Abs2a idF 8200-13;Rechtssatz
Gerade gegen die Bestimmung des § 113 Abs 2c NÖ BauO 1976, wonach ein Antrag nach Abs 2b nicht mehr gestellt werden kann, wenn von der Baubehörde bereits um die Vollstreckung eines Abbruchbescheides angesucht wurde, hat der VwGH keine Bedenken, weil es nicht unsachlich erscheint, eine Gleichheitsverletzung, die der VfGH schon in seinem Prüfungsbeschluß vom 25.6.1998, B 787/98-7, hinsichtlich des § 113 Abs 2a NÖ BauO 1976 und § 113 Abs 2b NÖ BauO 1976 angenommen hat, wenigstens in einem Fall, nämlich dann, wenn bereits um die Vollstreckung eines Abbruchbescheides angesucht wurde, auszuschließen.
Schlagworte
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050104.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009