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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §13;Rechtssatz
Eine die Vertrauenswürdigkeit ausschließende Tatsache liegt jedenfalls bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO vor. Daß die Tat nicht im Fahrdienst, sondern im Zuge einer Privatfahrt begangen wurde, ist angesichts der von alkoholisierten Lenkern ausgehenden besonderen Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht von Bedeutung, wobei schon eine einmalige Verfehlung nach § 5 Abs 1 StVO die Vertrauenswürdigkeit ausschließt (Hinweis E 28. 2. 1996, 95/03/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030132.X03Im RIS seit
12.06.2001