RS Vwgh 1998/10/28 93/14/0218

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §81 Abs1;
BAO §81 Abs2;

Rechtssatz

Alle vor der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten der Gesellschafter der GesBR für die GesBR ausgefertigten, an einen Gesellschafter bzw einen Gesellschafter und Mitges adressierten, diesem Gesellschafter zugestellten Bescheide gehen ins Leere und sind somit rechtlich nicht existent geworden (Hinweis E 4.4.1990, 89/13/0059; E 27.6.1991, 91/13/0002, VwSlg 6613 F/1991; E 20.3.1989, 88/15/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140218.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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