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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Für die Tatbestandsmäßigkeit der Übertretung nach § 102 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG kommt es nicht auf das Ausmaß der Überladung an (Hinweis E 17. 2. 1988, 87/03/0167); richtet sich die Beschwerde auch gegen die Bemessung der Strafe, ist das Ausmaß der Überladung maßgeblich. Die Wendung "nicht bestraft zu werden" im Beschwerdepunkt ist mangels eines gegen die Strafbemessung gerichteten Vorbringens der Beschwerde so zu verstehen, daß sich diese lediglich gegen den Schuldausspruch der belangten Behörde wendet (Hinweis E 28. 10. 1998, 98/03/0208).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH StrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030184.X01Im RIS seit
19.03.2001