RS Vwgh 1998/10/28 98/03/0238

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße

Norm

GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;
TransitAbk EWG 1992 Art24 Abs4;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Der Tatbestand der Übertretung des Art 3 Z 1 TransitVwVereinbarung (Hinweis E 8. 9. 1998, 98/03/0036, 0212) verlangt das Vorliegen einer Transitfahrt. Hiebei handelt es sich um ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, welches nach dem Gebot des § 44 a Z. 1 VStG im Spruch des Straferkenntnisses zur Konkretisierung der als erwiesen angenommen Tat anzuführen ist.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030238.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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