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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;Rechtssatz
Der Tatbestand der Übertretung des Art 3 Z 1 TransitVwVereinbarung (Hinweis E 8. 9. 1998, 98/03/0036, 0212) verlangt das Vorliegen einer Transitfahrt. Hiebei handelt es sich um ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, welches nach dem Gebot des § 44 a Z. 1 VStG im Spruch des Straferkenntnisses zur Konkretisierung der als erwiesen angenommen Tat anzuführen ist.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030238.X01Im RIS seit
13.06.2001