RS Vwgh 1998/10/28 98/14/0007

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §161 Abs1;
BAO §183 Abs1;

Rechtssatz

Bezieht sich der Abgabepflichtige bei einer Eingabe auf ein früheres Schreiben und hat die Abgabenbehörde dieses Schreiben nicht erhalten, so ist es Sache der Abgabenbehörde, den Abgabepflichtigen darauf aufmerksam zu machen, daß das von ihm erwähnte Schreiben nicht bei der Behörde eingelangt sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140007.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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