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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §86Leitsatz
Einstellung des Verfahrens betreffend die Versagung der Bewilligung zur Aufnahme von Kindern als Tagesmutter aufgrund Gegenstandslosigkeit durch Klaglosstellung infolge nachfolgender Erteilung der Bewilligung; kein KostenzuspruchRechtssatz
Die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführten Überlegungen (betreffend Dauer des "rechtswidrigen" Zustands) sind nicht geeignet, dennoch die Annahme eines - weiter bestehenden - Rechtsschutzbedürfnisses für das verfassungsgerichtliche Verfahren zu begründen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B2428.1997Dokumentnummer
JFR_10019391_97B02428_01