RS Vwgh 1998/10/28 97/14/0142

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs14;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 12 UStG ist, daß der andere Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Fehlt diese Voraussetzung, so kann eine Vorsteuer auch dann nicht abgezogen werden, wenn eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegt und der Aussteller die Steuer nach § 11 Abs 14 UStG schuldet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140142.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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