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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs14;Rechtssatz
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 12 UStG ist, daß der andere Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Fehlt diese Voraussetzung, so kann eine Vorsteuer auch dann nicht abgezogen werden, wenn eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegt und der Aussteller die Steuer nach § 11 Abs 14 UStG schuldet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140142.X01Im RIS seit
20.11.2000