RS Vwgh 1998/10/28 98/14/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §21 Abs6;

Rechtssatz

Die 40.000 S der Stammfassung des UStG 1972 sind als Nettobetrag anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140057.X02

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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