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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §28;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0005 E 14. April 1986 VwSlg 6102 F/1986 RS 2Stammrechtssatz
Bei Berücksichtigung der Kosten einer erst kürzlich durchgeführten Generalreparatur bei Ermittlung der durchschnittlichen Erhaltungskosten ist die Aufteilung derselben auf einen Zeitraum vorzunehmen, der der gewöhnlichen Nutzungsdauer dieser Erhaltungsmaßnahmen entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140051.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
05.03.2010