RS Vwgh 1998/10/28 98/14/0051

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §28;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0005 E 14. April 1986 VwSlg 6102 F/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Berücksichtigung der Kosten einer erst kürzlich durchgeführten Generalreparatur bei Ermittlung der durchschnittlichen Erhaltungskosten ist die Aufteilung derselben auf einen Zeitraum vorzunehmen, der der gewöhnlichen Nutzungsdauer dieser Erhaltungsmaßnahmen entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140051.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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