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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaLeitsatz
Zurückweisung einer Anfechtung der Bundespräsidentenwahl mangels eines begründeten Antrags; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Da die vorliegende Wahlanfechtungsschrift - entgegen der zwingenden Bestimmung des §21 Abs2 Satz 2 BundespräsidentenwahlG 1971 - einen (begründeten) Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens (oder eines Teiles desselben) vermissen läßt, mußte sie schon deshalb sogleich - als unzulässig - zurückgewiesen werden, ohne daß das Vorliegen sämtlicher Prozeßvoraussetzungen zu prüfen war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Formerfordernisse, BundespräsidentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:WI8.1998Dokumentnummer
JFR_10019391_98W00I08_01