RS Vwgh 1998/10/28 98/14/0051

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §28;

Rechtssatz

Aufwendungen, die bei einer Vermietung im Regelfall auf den Mieter überwälzt werden, zählen zu den Erhaltungskosten iSd § 28 BewG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140051.X06

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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