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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §123 Abs1;Rechtssatz
Hat die Fremde bereits im Verwaltungsverfahren (zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung) Unterlagen vorgelegt, die darauf hindeuten, daß ihr Ehegatte sozialversichert ist, hat die Behörde ausgehend davon zu erheben, ob nicht auch die Fremde als Angehörige eines Versicherten (etwa gemäß § 123 Abs 1 ASVG) Ansprüche auf Leistungen der Krankenversicherung hätte, die in die zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel einzubeziehen sind.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996190918.X02Im RIS seit
02.05.2001