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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §111;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0014 96/07/0015 96/07/0025 96/07/0026Rechtssatz
Auch mit ("nur") im Zuge der Projektsrealisierung gesetzten, in der Konsenserteilung nicht gedeckten Maßnahmen im Deponiebereich wurde der Tatbestand einer Übertretung des WRG iSd § 138 Abs 1 WRG verwirklicht, was die Wasserrechtsbehörde nach Maßgabe des Vorliegens der weiteren Tatbestandselemente der genannten Vorschrift zur Verhängung der in dieser Norm unterschiedlich vorgesehenen Rechtsfolgen berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996070006.X08Im RIS seit
20.02.2002