RS Vwgh 1998/10/29 96/07/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1998
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111;
WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1;
WRG 1959 §31b;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0014 96/07/0015 96/07/0025 96/07/0026

Rechtssatz

Auch mit ("nur") im Zuge der Projektsrealisierung gesetzten, in der Konsenserteilung nicht gedeckten Maßnahmen im Deponiebereich wurde der Tatbestand einer Übertretung des WRG iSd § 138 Abs 1 WRG verwirklicht, was die Wasserrechtsbehörde nach Maßgabe des Vorliegens der weiteren Tatbestandselemente der genannten Vorschrift zur Verhängung der in dieser Norm unterschiedlich vorgesehenen Rechtsfolgen berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996070006.X08

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten