RS Vwgh 1998/10/29 98/16/0217

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1998
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;

Beachte

Besprechung in: SWK 1999, S 710 - S 712;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/25 97/16/0348 2

Stammrechtssatz

Auch die Übernahme von Haftungen, sofern sie ziffernmäßig bestimmt sind, gehört zum vereinbarten Preis, wenn die Haftungsübernahme Voraussetzung für den Erwerb des Geschäftsanteils ist (Hinweis E 16.11.1995, 95/16/0111, 0112, 0113).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160217.X02

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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