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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitRechtssatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung einer Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführerin erachtet sich im Hinblick auf die Erteilung eines befristeten Sichtvermerks als klaglos gestellt; kein Kostenzuspruch.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, AufenthaltsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B764.1997Dokumentnummer
JFR_10019391_97B00764_01