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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/07/0123Rechtssatz
Die Frage eines Rechtsanspruches der abgelehnten Aufnahmewerber auf Aufnahme in die Mitgliederliste der Agrargemeinschaft ist als eine Frage zu beurteilen, mit deren Beantwortung zwangsläufig die Frage entschieden wird, ob den betroffenen Personen ein agrargemeinschaftliches Anteilsrecht zusteht oder nicht. Daß ein solches persönlich zustehendes agrarisches Anteilsrecht nach der maßgebenden Satzungsbestimmung erst durch die von der Agrargemeinschaft beschlossene Aufnahme in die Mitgliederliste rechtlich entstehen soll, ändert an dieser Beurteilung nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070122.X01Im RIS seit
19.11.2001