RS Vwgh 1998/10/29 96/07/0006

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
WRG 1959 §138;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0014 96/07/0015 96/07/0025 96/07/0026

Rechtssatz

Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 138 WRG müssen zum Zeitpunkt der Zustellung der erstinstanzlichen wasserpolizeilichen Aufträge vorliegen, um die jeweils erlassenen Aufträge nicht aus dem Grunde einer Beseitigung des Anlaß gebenden Sachverhaltes schon vor ihrer Erlassung rechtswidrig zu machen (Hinweis E 27.6.1995, 93/07/0061).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996070006.X12

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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