RS Vfgh 1998/6/9 B2420/96

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Veröffentlicht am 09.06.1998
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/07 Personalvertretung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Bundes-PersonalvertretungsG §25

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde eines selbst dienstfreigestellten Mitglieds des Zentralausschusses für die Bediensteten des Kriminaldienstes gegen die Feststellung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung des Zentralausschusses hinsichtlich Dienstfreistellungen der Mitglieder bestimmter Wählergruppen; Rechtssphäre des Beschwerdeführers durch die nicht ihn selbst betreffenden Beschlüsse nicht berührt

Rechtssatz

Im übrigen wie B v 09.06.98, B2421/96.

Beizufügen bleibt, daß im vorliegenden Fall dadurch, daß die Behörde - anstatt die Beschwerde des Beschwerdeführers zurückzuweisen - (auch) in seiner Rechtssache (und nicht nur in der des damaligen Mitbeschwerdeführers H K) eine Sachentscheidung fällte, der Beschwerdeführer nicht in einem subjektiven Recht verletzt worden sein konnte, weil eine Zurückweisung der Beschwerde seine Rechtsstellung nicht verbessern hätte können (s VfSlg 11764/1988).

Entscheidungstexte

  • B 2420/96
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 09.06.1998 B 2420/96

Schlagworte

VfGH / Legitimation, Dienstrecht, Dienstfreistellung, Personalvertretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B2420.1996

Dokumentnummer

JFR_10019391_96B02420_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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