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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde eines selbst dienstfreigestellten Mitglieds des Zentralausschusses für die Bediensteten des Kriminaldienstes gegen die Feststellung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung des Zentralausschusses hinsichtlich Dienstfreistellungen der Mitglieder bestimmter Wählergruppen; Rechtssphäre des Beschwerdeführers durch die nicht ihn selbst betreffenden Beschlüsse nicht berührtRechtssatz
Im übrigen wie B v 09.06.98, B2421/96.
Beizufügen bleibt, daß im vorliegenden Fall dadurch, daß die Behörde - anstatt die Beschwerde des Beschwerdeführers zurückzuweisen - (auch) in seiner Rechtssache (und nicht nur in der des damaligen Mitbeschwerdeführers H K) eine Sachentscheidung fällte, der Beschwerdeführer nicht in einem subjektiven Recht verletzt worden sein konnte, weil eine Zurückweisung der Beschwerde seine Rechtsstellung nicht verbessern hätte können (s VfSlg 11764/1988).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Dienstrecht, Dienstfreistellung, PersonalvertretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B2420.1996Dokumentnummer
JFR_10019391_96B02420_01