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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §112;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0014 96/07/0015 96/07/0025 96/07/0026Rechtssatz
Dem Wesen einer Abfalldeponie iSd § 31b WRG entspricht es, daß potentiell gefahrengeneigte und daher generell überprüfungsbedürftige Maßnahmen an ihr noch lange nach dem Zeitpunkt gesetzt werden, der sich als jener ihrer "Bauvollendung" iSd § 112 WRG verstehen ließe (Hinweis E 11.7.1996, 95/07/0020).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996070006.X09Im RIS seit
20.02.2002