RS Vwgh 1998/10/29 96/07/0006

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §112;
WRG 1959 §138 Abs1;
WRG 1959 §31b;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0014 96/07/0015 96/07/0025 96/07/0026

Rechtssatz

Dem Wesen einer Abfalldeponie iSd § 31b WRG entspricht es, daß potentiell gefahrengeneigte und daher generell überprüfungsbedürftige Maßnahmen an ihr noch lange nach dem Zeitpunkt gesetzt werden, der sich als jener ihrer "Bauvollendung" iSd § 112 WRG verstehen ließe (Hinweis E 11.7.1996, 95/07/0020).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996070006.X09

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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