RS Vwgh 1998/10/29 96/07/0110

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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Index

L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AgrVG §1;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
GSGG §2 Abs2 Z3;
GSLG NÖ §3 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/21 92/07/0054 4

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 3 NÖ GSLG, wonach fremder Grund unter Berücksichtigung seines Verwendungszweckes in möglichst geringem Ausmaß in Anspruch genommen werden soll, bedeutet für die Behörde, daß bei kleinen landwirtschaftlichen Nutzflächen ein erhöhtes Maß an Begründungsaufwand nach § 60 AVG iVm § 1 AgrVG notwendig ist, um eine Zufahrtsmöglichkeit auch für landwirtschaftliche Maschinen zu rechtfertigen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996070110.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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