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L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege NiederösterreichNorm
AgrVG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/21 92/07/0054 4Stammrechtssatz
Die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 3 NÖ GSLG, wonach fremder Grund unter Berücksichtigung seines Verwendungszweckes in möglichst geringem Ausmaß in Anspruch genommen werden soll, bedeutet für die Behörde, daß bei kleinen landwirtschaftlichen Nutzflächen ein erhöhtes Maß an Begründungsaufwand nach § 60 AVG iVm § 1 AgrVG notwendig ist, um eine Zufahrtsmöglichkeit auch für landwirtschaftliche Maschinen zu rechtfertigen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996070110.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010