RS Vwgh 1998/10/29 98/16/0217

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;

Beachte

Besprechung in: SWK 1999, S 710 - S 712;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH sind neben dem jeweils fixierten Abtretungspreis auch noch alle anderen ziffernmäßig bestimmten Leistungen zum vereinbarten Preis zu rechnen, wenn diese Leistungen des Erwerbers notwendig waren, um den Geschäftsanteil zu erhalten (Hinweis E 27.2.1997, 95/16/0110; E 19.1.1994, 93/16/0142, 0143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160217.X01

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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