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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §11 Abs1;Rechtssatz
Bei den mit dem Grundbesitz als solchen verbundenen "Rechten und Nutzungen" iSd § 11 Abs 1 BewG handelt es sich nicht um Nutzungsrechte, die ein Dritter an dem Grundstück begründet ("Recht zur betrieblichen Nutzung eines fremden Gebäudes"). Ob der VwGH in den Erkenntnissen vom 2. März 1972, 929/71, und vom 13. September 1973, 1921/72, unter Beachtung der nach dem ErbStG geltenden Regelungen zur Ansicht gelangte, daß der Wert eines Nutzungsrechtes an einem Wirtschaftsgut nicht größer sein könne, als der steuerliche Wert der genutzten Wirtschaftsgüter selbst, ist im gegebenen Zusammenhang nicht von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130044.X02Im RIS seit
14.01.2002