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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 4Stammrechtssatz
Der Hinweis auf das der Behörde eingeräumte freie Ermessen reicht zur Begründung ihrer Entscheidung jedenfalls in den Fällen nicht aus, in denen eine Überprüfung der getroffenen Maßnahme dahingehend, ob sie mit dem Sinne des Gesetzes in Einklang zu bringen ist, ohne eine die Erwägung der Behörde darlegende Begründung nicht möglich ist (Hinweis E 24.5.1962, 509/75, und E 1.7.1962, 2391/59 und 2392/59, VwSlg 5817 A/1962).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenErmessen VwRallg8ErmessenBegründung von ErmessensentscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996210357.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010