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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit nach Tod des AntragstellersRechtssatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger teilte mit Schriftsatz vom 30.03.98 mit, daß der Antragsteller am 03.03.98 verstorben ist. Demnach kommt die Bewilligung der Verfahrenshilfe - unter Bedachtnahme auf §68 Abs1 ZPO - vollends nicht in Betracht. Gleichwohl ist der Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe auf eine Weise zu erledigen, die der Frage einer allfälligen Beschwerdeberechtigung der Rechtsnachfolger des Antragstellers (innerhalb der unterbrochenen Beschwerdefrist) nicht vorgreift.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B3092.1997Dokumentnummer
JFR_10019391_97B03092_01