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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §67 Abs10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/04/12 93/08/0232 3Stammrechtssatz
Kommt der haftungspflichtige Geschäftsführer der Aufforderung zur Präzisierung und Konkretisierung seines Vorbringens nicht nach, ist es nicht rechtswidrig, daß die belangte Behörde nicht von Amts wegen eine Verhältnisrechnung anstellt, sondern eine Haftung für die Beitragsschulden zur Gänze ausspricht (Hinweis E 21.1.1991, 90/15/0055).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998080025.X01Im RIS seit
20.11.2000