RS Vwgh 1998/11/10 98/11/0226

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 lita;
KFG 1967 §67 Abs4;

Rechtssatz

Die Wiedererteilung der Lenkerberechtigung gemäß § 67 Abs 4 KFG darf nur unter der Voraussetzung erfolgen, daß gegen sie vom Standpunkt der Verkehrssicherheit aus keine Bedenken bestehen. Dies macht eine Beurteilung auch der Verkehrszuverlässigkeit der betreffenden Person erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110226.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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