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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Wiedererteilung der Lenkerberechtigung gemäß § 67 Abs 4 KFG darf nur unter der Voraussetzung erfolgen, daß gegen sie vom Standpunkt der Verkehrssicherheit aus keine Bedenken bestehen. Dies macht eine Beurteilung auch der Verkehrszuverlässigkeit der betreffenden Person erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110226.X03Im RIS seit
11.07.2001