Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
§ 13a Abs 1 ZDG setzt die erfolgte Anerkennung der Religionsgemeinschaft bzw. Bekenntnisgemeinschaft voraus. Dies ist für sich gesehen unbedenklich, da es nicht unsachlich ist, nicht allen Funktionären derartiger Gemeinschaften - seien sie gesetzlich anerkannt oder nicht - den Status der Befreiung von der Zivildienstpflicht zuzuerkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110175.X01Im RIS seit
11.07.2001