RS Vwgh 1998/11/10 98/11/0175

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
44 Zivildienst

Norm

B-VG Art7 Abs1;
ZDG 1986 §13a Abs1;

Rechtssatz

§ 13a Abs 1 ZDG setzt die erfolgte Anerkennung der Religionsgemeinschaft bzw. Bekenntnisgemeinschaft voraus. Dies ist für sich gesehen unbedenklich, da es nicht unsachlich ist, nicht allen Funktionären derartiger Gemeinschaften - seien sie gesetzlich anerkannt oder nicht - den Status der Befreiung von der Zivildienstpflicht zuzuerkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110175.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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