RS Vwgh 1998/11/10 94/08/0258

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1294;
AVG §69 Abs1 Z2;
AVG §69 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/25 93/08/0123 3

Stammrechtssatz

Bei dem (auch bei der amtswegigen Wiederaufnahme beachtlichen) Verschulden der Behörde iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG handelt es sich um ein Verschulden iSd § 1294 ABGB. Ein solches Verschulden kann auch in einem Verfahrensmangel gelegen sein, der zur Folge hatte, daß die erst nachträglich hervorgekommene Tatsache nicht schon in dem abgeschlossenen Verfahren verwertet werden konnte (hier: Sachverständigengutachten; Hinweis E 22.5.1981, 3177/79, VwSlg 10465 A/1981).

Schlagworte

Verschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994080258.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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