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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
MTDG 1992 §7 Abs1 idF 1996/327;Rechtssatz
Der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst darf nur in Dienstverhältnissen ausgeübt werden. Die insofern eindeutige Rechtslage schließt die freiberufliche Ausübung dieses dem MTDG 1992 unterliegenden Berufes aus.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110184.X01Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013