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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §64 Abs1 Z1 litfLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen aus AmtsgeldernRechtssatz
Der antragstellende Rechtsanwalt war zum Vertreter zur Verfahrenshilfe für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, nicht aber für jenes vor dem Verfassungsgerichtshof bestellt worden. Demzufolge kann vor dem Verfassungsgerichtshof auch nicht der Ersatz jener Barauslagen geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem bei ihm geführten Verfahren entstanden sind.
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B2733.1997Dokumentnummer
JFR_10019391_97B02733_2_01