Index
63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §27 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/12/0407Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/12/18 96/12/0186 1Stammrechtssatz
Dem Anspruch auf Ersatz von Einlagerungskosten iSd § 33 Abs 2 RGV ist ein Anspruch auf Mietzinsentschädigung (wenngleich besonderer Art) und damit ein Anspruch auf Übersiedlungsgebühren. Die zur Behandlung von Anträgen betreffend Übersiedlungsgebühren zuständige Dienstbehörde hat zum Ersatz derartiger Kosten das Einvernehmen mit den in § 33 Abs 2 RGV genannten Behörden herzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998120406.X01Im RIS seit
03.04.2001