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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §356 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/11/12 96/04/0137 2Stammrechtssatz
Wendet sich ein Nachbar gegen das zur Genehmigung eingereichte Projekt aus dem im § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 genannten Grund der Eigentumsgefährdung, so hat er durch ein konkretes Vorbringen geltend zu machen, daß durch die Betriebsanlage sein Eigentum über eine bloße Minderung des Verkehrswertes hinaus in seiner Substanz, wozu auch der Verlust der Verwertbarkeit zählt (Hinweis: E 25.6.1991, 91/04/0004), bedroht ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996040135.X03Im RIS seit
20.11.2000