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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens nach § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1994 und daher Tatbestandselement der angelasteten Tat ist die nach § 74 Abs 2 GewO 1994 mit der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage verbundene personenbezogene (§ 74 Abs 2 Z 1 und 2) oder tätigkeitsbezogene bzw. sachbereichsbezogene (§ 74 Abs 2 Z 2 bis 5) konkrete Eignung, die in der zitierten Gesetzesstelle näher bezeichneten Auswirkungen hervorzurufen. Um dies zu beurteilen, genügt es in der Regel auf das allgemeine menschliche Erfahrungsgut zurückzugreifen (Hinweis E 27. 4. 1993, 92/04/0221 und 20. 9. 1994, 94/04/0068; hier: Nichtgenehmigte Verlegung einer Kühlzelle aus dem Gebäudeinneren ins Freie)
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997040161.X02Im RIS seit
20.11.2000